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Politik - 21.01.2019

Seehofer besucht Verfassungsschutz und Datenschutzbehörde

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Köln (dpa) – Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) besucht am Montag das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln. Er führt dort den neuen Präsidenten Thomas Haldenwang ein, den Nachfolger des in den einstweiligen Ruhestand versetzten Hans-Georg Maaßen. Danach fährt er weiter nach Bonn zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

BSI-Präsident Arne Schönbohm war von SPD, Grünen und Linken wegen seines Vorgehens im Skandal um den massenhaften Datendiebststahl scharf kritisiert worden. So bezeichnete es Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) als «empörend, dass gestohlene Daten tagelang im Netz präsentiert werden und die zuständige Behörde nichts unternimmt, um die Betroffenen zu informieren und zu schützen». Er rief Seehofer, dem das BSI unterstellt ist, zum Handeln auf.

Auch der Verfassungsschutz untersteht Seehofer. Der Streit um BfV-Präsident Maaßen hatte im vergangenen Jahr zu einer Krise der schwarz-roten Koalition geführt. Maaßen hatte mit Äußerungen zu Übergriffen auf Ausländer in Chemnitz Kritik auf sich gezogen. Zum Bruch mit Seehofer kam es erst, als ein Redemanuskript bekannt wurde, demzufolge Maaßen von teilweise «linksradikalen Kräften in der SPD» gesprochen hatte.

Maaßens Nachfolger Haldenwang hat angekündigt, die AfD stärker unter die Lupe zu nehmen. Er erklärte sie offiziell zum Prüffall. Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Es ist das erste Mal, dass eine im Bundestag vertretene Partei als Prüffall eingestuft wird.

Noch genauer hinschauen will der Inlandsgeheimdienst beim rechtsnationalen «Flügel» um den Thüringer Partei- und Fraktionschef Björn Höcke und der Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA). Diese wurden von Haldenwang zum Verdachtsfall erklärt. In einem Verdachtsfall ist der Einsatz bestimmter nachrichtendienstlicher Mittel möglich: Zwar dürfen noch keine sogenannten V-Leute eingesetzt werden – dies ist erst im Beobachtungsfall erlaubt -, aber es ist zum Beispiel eine Observation gestattet. Es gebe gewichtige Anhaltspunkte, dass «Flügel» und JA als «extremistische Bestrebungen» einzustufen seien, sagte Haldenwang.

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