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Politik - 09.07.2019

Die Kommunen zahlen kräftig mit

Hessen hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Digitalpakts Schule vorgelegt. Die Kommunen als Schulträger müssen dabei einen ansehnlichen Eigenanteil beisteuern.

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WIESBADEN – Die schwarz-grüne Koalition hat kurz vor der Sommerpause den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Digitalpakts Schule zwischen Bund und Ländern vorgelegt. Er wird den Landtag in der ersten Sitzungswoche nach den Ferien Anfang September beschäftigen und soll bereits drei Wochen später verabschiedet werden. Bis dahin sollen auch die Förderrichtlinien und Erlasse der beteiligten Ministerien (Kultus, Finanzen und Soziales) vorliegen, die zur Verteilung der Mittel an die Schulträger erforderlich sind. Erste konkrete Förderzusagen an die Schulen werde es noch in diesem Jahr geben, versicherte ein Sprecher des Kultusministeriums.

Die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt war auf Grundlage einer Änderung des Grundgesetzes im Mai in Kraft getreten. Danach stellt der Bund den Ländern für die Digitalisierung der Schulen in fünf Jahren (2019 bis 2024) fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Hessen entfallen 372 Millionen Euro, also etwas mehr als 74 Millionen Euro pro Jahr. Die Länder haben sich verpflichtet, gemeinsam mit den Kommunen einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent beizusteuern. Hessen hat den Anteil auf 25 Prozent erhöht.

Nach der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sollen in den Schulen technisch aufeinander abgestimmte digitale Infrastrukturen ausgebaut werden. Damit sollen das Lehren und Lernen mit digitalen Medien sowie die Medienakzeptanz- und kompetenz der Schüler gefördert werden.

ERLASSE FEHLEN

In allen Bundesländern sollen noch in diesem Jahr die ersten Förderzusagen aus dem Digitalpakt an die Schulträger gehen. Entsprechende Erlasse gibt es allerdings erst in weniger als der Hälfte der 16 Länder, unter anderem in Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In Hessen und Rheinland-Pfalz werden die Erlasse, ohne die kein Geld fließen kann, noch erarbeitet. Sie sollen in Hessen bis zum Herbst vorliegen. Dann soll auch das entsprechende Gesetz zur Umsetzung des Digitalpakts verabschiedet sein. Der Entwurf von CDU und Grünen liegt jetzt vor.

Nur 14 Millionen Euro sind originäre Landesmittel

Laut dem Gesetzentwurf sind in Hessen fünf Prozent der Bundesmittel für landesweite Maßnahmen vorgesehen (Lehrerbildung, Aufbau von Infrastruktur). Weitere fünf Prozent der 372 Millionen Euro fließen in länderübergreifende Maßnahmen. Beides wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Die verbleibenden knapp 335 Millionen Euro gehen an die Schulträger (kommunale, private, Landes- sowie Pflegeschulen). Die Gelder werden nach den Schülerzahlen an die Träger verteilt. Die 33 kommunalen Schulträger einschließlich des Landeswohlfahrtsverbands und die Träger der 131 Privatschulen müssen einen Eigenanteil von 25 Prozent zahlen. Für die Träger der Pflegeschulen und der Schulen in der Trägerschaft des Landes übernimmt Hessen den Eigenanteil. Den Schulen in kommunaler und privater Trägerschaft bietet Hessen ein Finanzierungsprogramm der landeseigenen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) an. Das Land übernimmt die Hälfte von Tilgung und Zinsen. Aus Bundesmitteln (372 Millionen Euro), Eigenanteil der Schulträger (110 Millionen Euro) und Landesmitteln (14 Millionen Euro) ergibt sich somit ein Gesamtvolumen des Digitalpakts von gut 496 Millionen Euro in fünf Jahren.

Wie schon bei den Kommunalen Investitionsprogrammen (KIP) des Landes werden die Kommunen von der Pflicht entbunden, zur Bereitstellung ihres Eigenanteils Nachtragshaushalte aufzustellen. Um eine rasche Umsetzung des Digitalpakts sicherzustellen, können die Kommunen die Mittel abweichend von der Gemeindeordnung außerplanmäßig zur Verfügung stellen.

Gefördert werden nach dem Gesetzentwurf unter anderem die Einrichtung von WLAN-Netzen und die Anschaffung mobiler Endgeräte (Laptops, Notebooks oder Tablets). Die Förderung der Geräte ist nach den Vorgaben des Bundes auf 20 Prozent des Gesamtfördervolumens je Schulträger begrenzt. Voraussetzung ist zudem, dass an den betreffenden Schulen die digitale Infrastruktur bereits vorhanden ist. Auch Präsentationstechnik wie Beamer oder interaktive Tafeln werden gefördert. Von den Schulträgern wird ein Nachweis über die Verwendung der Mittel verlangt. Details sollen in den ausstehenden Förderrichtlinien geregelt werden.

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