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Politik - 07.02.2019

Ausschuss berät über Prüfung von Behindertenwerkstätten

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Mainz (dpa/lrs) – Nach scharfer Kritik des Landesrechnungshofs an neuen Bestimmungen zur Überprüfung von Behindertenwerkstätten setzt der sozialpolitische Ausschuss seine Beratungen dazu heute fort. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hat den Vorwurf von Rechnungshofpräsident Jörg Berres zurückgewiesen, dass das Land in seinem Ende 2018 geschlossenen Rahmenvertrag mit den Trägern der Werkstätten rechtswidrig auf Prüfungen ohne Anlass verzichtet habe.

«Aus unserer Sicht ist das keine anlasslose Prüfung», sagte Berres Mitte Januar im Ausschuss mit Blick auf §11 des Vertrags, der eine regelmäßige Überprüfung auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen von Vergütungsverhandlungen vorsieht. Wenn ein Verdacht auf einen Verstoß gegen diesen Grundsatz vorliegt, regelt §20 des Vertrags auch eine Prüfung zu einem bestimmten Anlass.

Das Sozialministerium sieht in der Vereinbarung eine für beide Seiten der Eingliederungshilfe verlässliche Grundlage. Bereits im Frühjahr soll mit den Prüfungen begonnen werden, dafür wird zurzeit ein Prüfteam zusammengestellt. Abgelehnt hat der Landtag im vergangenen Jahr einen Antrag der CDU-Fraktion, den Landesrechnungshof mit der Prüfung der Werkstätten zu beauftragen.

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