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Politik - 21.03.2019

Urteil im Prozess gegen mutmaßlichen Terroristen

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Koblenz (dpa/lrs) – Im Koblenzer Prozess gegen einen mutmaßlichen islamistischen Terroristen will das Oberlandesgericht heute das Urteil verkünden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vor gut einer Woche eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft gefordert. Nach Einschätzung der Verteidigung dagegen wäre eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren angemessen. Diese könnte zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der 24-jährige angeklagte Syrer hatte sich laut der Generalstaatsanwaltschaft 2013 als Heranwachsender in der syrischen Stadt Deir ez-Zor der Terrororganisation Ahrar al-Scham angeschlossen. Diese wolle mit Mord, Totschlag und Kriegsverbrechen einen fundamentalistisch-islamistischen Staat errichten. Der Angeklagte habe «Versorgungsleistungen» für die terroristische Gruppierung erbracht. Verteidiger Klaus Adam zufolge hatte der Angeklagte in Ahrar al-Scham keine Terrororganisation, sondern nur eine Widerstandsgruppe gegen das syrische Regime gesehen.

Der Syrer war als Flüchtling nach Deutschland gekommen und im April 2018 mit zwei Landsleuten im Saarland festgenommen worden. Auch gegen die beiden anderen Syrer begannen Terrorprozesse vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Die Vorwürfe gegen sie hängen aber nicht direkt zusammen.

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