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Politik - 29.04.2019

Synode tagt zu Gottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare

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Speyer (dpa/lrs) – Zur nächsten Tagung der Landessynode erwartet die Evangelische Kirche der Pfalz ihre 70 Mitglieder vom 22. bis 25. Mai in Speyer. Als «kirchliche Volksvertretung» entscheidet das Gremium in geistlichen, rechtlichen und finanziellen Bereichen der Landeskirche. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Synodalpräsident ist der Jurist Hermann Lorenz aus Kaiserslautern.

Einer der Punkte, die in Speyer besprochen werden sollen, wird der Gottesdienst bei der Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare sein. «Es geht um eine Anpassung an die staatliche Gesetzeslage», sagte ein Kirchensprecher. Wie andere Paare auch, haben gleichgeschlechtliche Paare ein Anrecht auf eine kirchliche Trauung.

Zwar hatte die Landessynode bereits Ende 2017 beschlossen, dass gleichgeschlechtliche Paare, die eine Ehe nach staatlichem Recht geschlossen haben oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, Anspruch auf gottesdienstliche Begleitung haben.

Allerdings existiert ein sprachlicher Unterschied. So werden Gottesdienste bei Lesben und Schwulen «Trauhandlungen» oder «Segnungen» genannt – nicht «Trauungen». Dies könnte sich nun ändern.

Über die Tagung hinaus wird wohl Bestand haben, dass Pfarrer einen «Gewissensvorbehalt» geltend machen können, wenn sie den Gottesdienst für gleichgeschlechtliche Paare in ihrer Gemeinde nicht selbst halten wollen. Der Dekan kann dann einen anderen Geistlichen benennen.

Weitere Punkte in Speyer sind unter anderem die Herausforderungen und Chancen des demografischen Wandels für die Kirche sowie die Wahl einer weltlichen Oberkirchenrätin oder eines Oberkirchenrats. Hier steht die seit 1998 amtierende Finanzdezernentin Karin Kessel – die erste Frau im Leitungsamt der Landeskirche – zur Wiederwahl an.

Der Evangelischen Kirche der Pfalz gehören rund 515 000 Mitglieder an. Sie erstreckt sich über das Gebiet Pfalz (im Bundesland Rheinland-Pfalz) und Saarpfalz (im Bundesland Saarland).

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