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Politik - 14.03.2019

Somalier verklagt Deutschland nach US-Drohnenangriff

Der somalische Kläger ist nicht nach Münster gekommen. Dort hat das Berufungsverfahren in seinem brisanten Fall begonnen. Der Mann will die Bundesrepublik zur Verantwortung ziehen. Nach einem US-Drohnenangriff.

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Münster (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt seit Mittwoch über die Klage eines Somaliers, der die Bundesrepublik nach einem tödlichen US-Drohnenangriff in seinem Heimatland zur Verantwortung ziehen will. Zum Auftakt der Berufungsverhandlung wurden zwei Zeugen vernommen. Der Kläger selbst erschien nicht, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Somalier klagt in Deutschland, weil sein Vater bei einem US-Drohnenangriff 2012 getötet worden sei, der über den US-Militärstandort im rheinland-pfälzischen Ramstein erfolgt sei.

Für das Verteidigungsministerium – es ist stellvertretend für die Bundesrepublik die Beklagte – kamen vier Rechtsvertreter. Der Kläger argumentiert, die Bundesrepublik habe ihre Schutzpflichten aus dem Grundgesetz verletzt. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die Klage 2016 abgewiesen – der Vater sei tragisches ziviles Opfer, die Bundesrepublik aber nicht verantwortlich zu machen. Der US-Luftschlag galt eigentlich der islamistischen Terrormiliz Al-Shabaab.

Als Zeugin wurde in Münster eine Anwältin aus New York vernommen, die aus Gesprächen mit ihrem Mandanten berichtete. Kurzfristig sei zudem ein Journalist als Zeuge geladen worden, der für ein ARD-Magazin über US-Drohenangriffe in Somalia berichtet hatte und dazu laut OVG-Sprecherin befragt wurde, sagte die Sprecherin. Das Gericht habe in dem komplexen Fall am späteren Nachmittag noch nicht mit einer rechtlichen Erörterung beginnen können.

Es müsse eine völkerrechtliche Bewertung des Drohneneinsatzes vorgenommen werden und das Gericht werde zu untersuchen haben, ob Deutschland möglicherweise in irgendeiner Form Verantwortung trage. Zudem sei die tatsächliche Betroffenheit des Klägers zu prüfen. Dasselbe gelte im Fall dreier Kläger aus dem Jemen, die 2012 bei einem US-Drohnenangriff nach eigenen Angaben zwei Angehörige verloren hatten. Deren Berufungsverhandlung ist an diesem Donnerstag in Münster geplant.

In beiden Fällen sei definitiv nicht mit einem Urteil zu rechnen, sagte die Sprecherin. Ursprüngliches Ziel des Gerichts war, in den beiden ähnlich gelagerten Verfahren bereits am Donnerstag ein Urteil zu sprechen.

Die «New York Times» hatte jüngst berichtet, die USA hätten unter Präsident Donald Trump ihren «Schattenkrieg» in Somalia gegen islamistische Terroristen kräftig ausgeweitet. Allein in den ersten beiden Monaten 2019 seien bei 24 Luftangriffen in Somalia 225 Menschen getötet worden. 2018 sei mit 326 Toten bei 47 Luftangriffen ein trauriger Rekord erreicht worden, hatte das Blatt unter Berufung auf US-Militärdaten berichtet.

Der europäischen Menschenrechtsorganisation ECCHR zufolge – sie unterstützt die Klage der Jemeniten – sind die US-Drohnenangriffe in Somalia und im Jemen in den vergangenen Jahren unvermindert fortgesetzt worden. «Wir wollen auch Aufklärung darüber, welche Rolle Ramstein in diesem Drohnenkrieg spielt», sagte ECCHR-Sprecher Andreas Schüller der dpa.

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