Ministerin für härtere Strafen bei Symboltaten für Szene
Wiesbaden (dpa/lhe) – Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) will einen härteren Strafrahmen prüfen, wenn Taten eine hohe Symbolkraft für die extremistische Szene haben. Als Beispiel nannte die Ministerin am Montag die Vorkommnisse vor einer Polizeistation im osthessischen Schlüchtern: Dort waren Anfang des Jahres am Holocaust-Gedenktag die Deutschland- und die Hessenfahne kopfüber gehisst worden. Das Verfahren gegen Polizisten wurde eingestellt, weil das Aufhängen der Fahnen kopfüber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft keinen Straftatbestand erfüllt. Das Verunglimpfen von Hoheitssymbolen sei aber ein starkes Symbol für die Szene, erklärte Kühne-Hörmann ihren Ansatz. Um dem entgegenzutreten, werde derzeit geprüft, ob eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden muss. Das Verfahren in Schlüchtern hatte sich gegen vier Polizeibeamte gerichtet. Ihnen wurde vorgeworfen, in der Stadt im Main-Kinzig-Kreis die Bundesflagge und die hessische Landesflagge am 27. Januar etwa zwei Stunden lang kopfüber auf halbmast gehisst zu haben. Der Tatbestand des Verunglimpfens des Staates und seiner Symbole sei aber nicht erfüllt gewesen, befand die Staatsanwaltschaft. Eine kopfüber gehisste Flagge könne grundsätzlich verschiedene Bedeutungen haben, etwa das Ausrufen des Notstandes, der Kapitulation oder aber auch – in der Reichsbürgerszene – der Ablehnung des Staates.
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