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Politik - 17.12.2018

In Rheinland-Pfalz kann die letzte Ruhe teuer werden

Die Kosten für ein Grab variieren in Rheinland-Pfalz einer Studie zufolge beträchtlich. In Mainz kostet ein Erdwahlgrab beispielsweise 4.117 Euro, in Mendig nur 1.040 Euro.

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MAINZ – Friedhöfe in Rheinland-Pfalz zeichnen sich durch eklatante Gebührenunterschiede aus. Das hat eine neue Studie des Steuerzahlerbundes und der Verbraucherinitiative Aeternitas ergeben, bei der die Friedhofsgebühren der 60 größten Städte und Gemeinden untersucht wurden. Die Studie liegt dieser Zeitung exklusiv vor. Beide Organisationen mahnen darin eine wirtschaftliche Friedhofsführung, eine gerechte Gebührenkalkulation und mehr Transparenz an.

So muss ein Bürger in Mainz für ein Erdwahlgrab mit 30 Jahren Nutzungsdauer 4.117 Euro zahlen, in Mendig (Landkreis Mayen-Koblenz) jedoch nur 1.040 Euro. In Neustadt fallen für ein Erdreihengrab mit 25 Jahren Nutzungsdauer 2.615 Euro an, in Bad Ems nur 800 Euro. Beim Urnenreihengrab ist Frankenthal mit 1.845 Euro bei 20 Jahren Nutzungsdauer Spitzenreiter – in Bad Dürkheim zahlt man für 25 Jahre nur 469 Euro.

Im Durchschnitt kostet ein Erdreihengrab 1.583 Euro

Bei der beliebter werdenden Baumbestattung ist Pirmasens mit 2.135 Euro bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren am teuersten, während es in Idar-Oberstein mit 890 Euro selbst für 30 Jahre weitaus günstiger ist. Vergleicht man die Einzelleistungen, ergeben sich noch größere Unterschiede. In Budenheim kostet es 400 Euro, eine Urne beizusetzen (Grab ausheben und schließen). In Germersheim nur 50 Euro. Für die Beisetzung eines Sarges im Erdreihengrab werden in Alzey 1.194 Euro verlangt, in Worms nur 255 Euro. Rund drei Viertel aller Städte und Gemeinden erheben eine Verwaltungsgebühr. Diese variiert zwischen elf Euro in Betzdorf (Landkreis Altenkirchen) und 180 Euro in Frankenthal.

Die Studie

Die große Friedhofs-Gebührenstudie kann beim Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, Löwenhofstraße 5, 55116 Mainz, angefordert werden. Als PDF-Dokument kann man sie auch ab Montag von der Homepage herunterladen.

Im Durchschnitt kostet ein Erdreihengrab in Rheinland-Pfalz 1.583 Euro, ein Urnenreihengrab 915 Euro sowie eine Baumbestattung 1.282 Euro. Damit liegt Rheinland-Pfalz unter dem Bundesdurchschnitt.

Teilweise deutliche Preiserhöhungen

Im Vergleich zum Jahr 2013, als Aeternitas und Steuerzahlerbund erstmals die Friedhofsgebühren untersuchten, fallen teils deutliche Gebührensteigerungen auf. 36 der 60 betrachteten Kommunen haben ihre Friedhofsgebühren angehoben, 20 sogar in allen berücksichtigten Grabarten. Nur in Worms wurden die Friedhofsgebühren durchweg gesenkt. Besonders deutlich fiel die Erhöhung der Gebühren in Höhr-Grenzhausen (Westerwaldkreis) aus. Doch auch andere Städte und Gemeinden haben beim Friedhofswesen kräftig an der Gebührenschraube gedreht: Steigerungen um 20 bis 50 Prozent in nur fünf Jahren sind nicht selten. Budenheim hingegen senkte  die Gebühren für Urnenwahlgräber um 13 Prozent auf 1.550 Euro.

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Als wichtige Ursache für hohe Gebührensteigerungen sehen Aeternitas und Steuerzahlerbund, dass die Kommunen oft nur langsam ihre Satzungen anpassen. Die Verfasser der Studie fordern deshalb vom Gesetzgeber, regelmäßige Anpassungszeiträume festzusetzen, um Gebührenschocks zu verhindern. Auch könnten die kommunalen Friedhöfe sparsamer geführt werden. So sollten etwa die Pflegestandards bei den Grünflächen überprüft sowie Arbeiten bei Grünflächen- und Grabpflege bevorzugt an günstige private Dienstleister abgegeben werden. Es sei zumeist nicht erforderlich, eigene Friedhofsgärtnereien vorzuhalten. Die Bestattungsflächen könnten stärker ausgelastet werden. Außerdem sollten Kooperationen mit Nachbarkommunen und Kirchengemeinden geprüft werden. Mit der vorgelegten Studie wollen Steuerzahlerbund und Aeternitas die Kommunen zu mehr Übersichtlichkeit, Transparenz und Gerechtigkeit anspornen. So kenne das Gebührenverzeichnis der Stadt Kaiserslautern mehr als 80 unterschiedliche Gebührensätze, die teilweise noch mit einem Faktor multipliziert werden müssten. Ungerechterweise könne auch der Wohnort des Verstorbenen eine Relevanz für die Gebührenhöhe haben. So erhebt etwa die Stadt Worms eine Sondergebühr von 135 Euro für die Bestattung von Ortsfremden.

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