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Politik - 20.12.2018

Gastronomen verklagen Dehoga

Die vorzeitige Verlängerung des Vertrags mit Präsident Gereon Haumann bis 2029 ist Stein des Anstoßes.

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MAINZ/BAD KREUZNACH – Es war der ganz große Bahnhof. Hunderte Gäste aus Politik und Wirtschaft waren am 14. August nach Bad Kreuznach gekommen, darunter Regierungsmitglieder, Abgeordnete, Hoteliers. Feierlich wurde die neue Geschäftsstelle des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Landesverband Rheinland-Pfalz, eingeweiht. Misstöne hatte es im Vorfeld zwar gegeben, doch diese wurden geflissentlich überhört. Denn Dehoga-Präsident Gereon Haumann hatte sich zuvor rasch für eine weitere Amtszeit wählen lassen. Diese beginnt erst 2021. Haumann wurde von den 100 Dehoga-Delegierten nicht nur vorzeitig gewählt – die Wahlperiode wurde zudem von vier auf auf acht Jahre verlängert. Das heißt, Haumann, der ein stattliches Salär erhält, ist nun bis 2029 im Amt.

Zwei Beschlüsse sollen für nichtig erklärt werden

Nun folgt das Nachspiel. Hatten kritische Dehoga-Kreisverbände schon im Vorfeld versucht, die Abstimmung zu verhindern, so haben nun 20 Hoteliers und Gastronomen beim Landgericht Bad Kreuznach Klage gegen Dehoga Rheinland-Pfalz eingereicht. Die Klage liegt dieser Zeitung vor. Die Betriebe stammen von der Mosel, aus Bernkastel-Wittlich, Neuwied, Trier, dem Westerwald und aus der Pfalz. Sie wollen, dass zwei Beschlüsse des Delegiertentages vom 14 August für nichtig erklärt werden. Zum einen die Verlängerung der Wahlperiode von vier auf acht Jahre, zum anderen die vorzeitige Wahl Haumanns als Präsident für die Jahre 2021 bis 2029 schon im Jahr 2018, also drei Jahre, bevor diese Entscheidung eigentlich anstand.

Wie es in dem Schriftstück heißt, sei die Verlängerung um insgesamt mehr als elf Jahre rechtswidrig, weil sie gegen die Satzung der Dehoga Rheinland-Pfalz verstoße. „Eine Wahl des zukünftigen Präsidenten während der laufenden Amtszeit des amtierenden Präsidenten sieht die Satzung (…) nicht vor.“ Die Aussage aus dem Umfeld des Dehoga-Präsidenten, dieser habe attraktive Angebote aus der Wirtschaft gehabt, deshalb müsse man schnell handeln, kann die 20 Gastronomen nicht überzeugen.

Das Dehoga-Präsidium wies die Vorwürfe zurück. 88 Prozent der Delegierten hätten in geheimer Wahl Haumann für 2021 bis 2029 gewählt und ihm „damit ihr uneingeschränktes Vertrauen in die erfolgreiche Amtsführung (…) zum Ausdruck gebracht.“ Dem Präsidium liege die Klage nicht vor. Es gehe darum, den Verband öffentlich zu schädigen. Von der Dehoga beauftragte Anwälte seien zu dem Ergebnis gelangt, dass die Wahl satzungsrechtlich einwandfrei sei und vom Verfahren her ordnungsgemäß zustande gekommen sei.

Die Haumann-Kritiker sprechen sogar von einer Art „Vorratsbeschluss“, was angesichts einer Vergütung von mehreren Hunderttausend Euro umso kritischer zu sehen sei. Dieser Zeitung liegen Dokumente vor, aus denen ersichtlich ist, was Haumann im Dezember 2014 als Dehoga-Präsident erhalten hat. Demnach bekam er einschließlich Mehrwertsteuer eine Vergütung von 17 850 Euro. Hinzu kam eine Aufwandsentschädigung einschließlich Mehrwertsteuer von 3510,50 Euro. Auch für seine Tätigkeit als Geschäftsführer einer Dehoga-Tochter soll er den Kritikern zufolge eine Vergütung erhalten. Wie das Präsidium mitteilte, gebe es dazu eine Vergütungsordnung, die in einem transparenten Verfahren vom Landesdelegiertentag beschlossen worden sei und für jedes Mitglied nachvollziehbar sei.

Haumann ist ein Tausendsassa, CDU-Mitglied mit besten Kontakten zur Parteiprominenz, ein Netzwerker, der Leute auch für sich gewinnen kann – und der gerne im verbandseigenen Magazin posiert. Seine Gegner haben sich die Mühe gemacht und gezählt, wie oft er im „Gastrogewerbe Report“ auftaucht. Rekord sei 48 Mal auf 36 Seiten.

Haumann, gebürtiger Kölner, steht seit 2009 an der Spitze der Dehoga Rheinland-Pfalz. Er ist auch Landesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU. Bundesweit ist er der einzige Dehoga-Vollzeitpräsident. Seine Anhänger bescheinigen ihm, den Dehoga gut aufgestellt zu haben. Der Verband schließt nun einen Ausschluss von Mitgliedern, die er als Drahtzieher sieht, nicht aus.

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