Digitalpakt-Förderrichtlinie in Rheinland-Pfalz steht
Mainz (dpa/lrs) – Rund zwei Monate nach der Unterzeichnung des Digitalpakts für die Schulen stehen die Förderregeln für Rheinland-Pfalz. «Die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digitalpakts ist …
Mainz (dpa/lrs) – Rund zwei Monate nach der Unterzeichnung des Digitalpakts für die Schulen stehen die Förderregeln für Rheinland-Pfalz. «Die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Digitalpakts ist fertig und mit dem Bundesbildungsministerium und dem Landesrechnungshof abgestimmt», sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank würden derzeit die Software aufgesetzt und die notwendigen Strukturen geschaffen, damit die Anträge der Schulträger ab Ende September über das Online-Portal eingereicht werden könnten.
Der Digitalpakt Schule sieht vor, dass der Bund in den kommenden
Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro für digitale Geräte und
Lernprogramme in Schulen zahlt. Davon entfallen rund 241 Millionen auf Rheinland-Pfalz. Dazu kommen etwa 35 Millionen Euro im Doppelhaushalt der Landesregierung 2019/2020. Für den Digitalpakt war eine Änderung des Grundgesetzes nötig, damit der Bund diese direkte finanzielle Förderung möglich machen kann, obwohl Bildung Ländersache ist. Die Schulen müssen das Fördergeld über ihre Träger bei den Ländern beantragen. Die Länder veröffentlichen jeweils Förderrichtlinien – also die Bedingungen zum Abruf des Geldes.
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