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Wirtschaft - 07.02.2019

Kartellamt untersagt Facebook Datensammelei

Eine „marktbeherrschende Stellung“ löst im deutschen Kartellrecht Alarm aus. Im Fall des sozialen Netzwerks sieht das Bundeskartellamt den Wettbewerb gefährdet – und setzt eine Frist.

Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, außerhalb des Online-Netzwerks Daten seiner Nutzer zu sammeln – wie dies zum Beispiel über „Gefällt mir“-Buttons auf anderen Webseiten geschieht. Behördenchef Andreas Mundt erklärte, Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie. Dies sei ein Wettbewerbsverstoß. Facebook will sich gegen das Votum vor Gericht wehren. Wegen der Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht könnte der Fall wegweisend werden – und jahrelang durch die Instanzen gehen.

Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei Einträgen der Nutzer auf der eigenen Online-Plattform gespeichert wurden. Die Behörde betrachtet dabei zum Konzern gehörende Dienste wie Instagram und Whatsapp ebenfalls als Drittquellen. Das Online-Netzwerk bekommt ein Jahr Zeit, sein Verhalten zu ändern, und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Innerhalb eines Monats kann das Unternehmen beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Facebook: „Populär, aber nicht marktbeherrschend“

Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, es habe aber keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Über deren Einhaltung wachten im übrigen die Datenschutzbehörden – und nicht Wettbewerbshüter.

Der Eingang des Bundeskartellamts in Bonn – direkt neben dem zweiten Sitz des Bundespräsidenten (Archiv)

Bundesjustizministerin Katarina Barley begrüßte die Kartellamtsentscheidung „nachdrücklich“. Facebook habe die Sammlung und Vernetzung von Nutzerdaten „inzwischen weit über seine eigene Plattform hinaus ausgebaut“, sagte die SPD-Politikerin der Nachrichtenagentur Reuters. „Die Schnittstellen des Konzerns greifen die Daten nicht nur bei den anderen Diensten des Konzerns ab, sondern auch bei zahlreichen Apps und Webangeboten von Dritten“, kritisierte sie.

Ganz oder gar nicht

Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform – mit dem „Gefällt mir“-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics. Ein zentraler Kritikpunkt der Bonner Wettbewerbshüter ist, dass man der Datenerhebung „als Gesamtpaket“ zustimmen muss. Wer dazu nicht bereit ist, kann Facebook nicht nutzen.

Viele Nutzer sind sich nicht darüber im Klaren, dass ihr Verhalten auf beliebigen Webseiten von Facebook ausgewertet und zusammengeführt wird, sofern dort Elemente wie der „Gefällt mir“-Knopf eingebettet sind. Das Unternehmen kommt so an wesentlich mehr Informationen, als die Nutzer auf der Online-Plattform selbst preisgeben.

jj/sti (dpa, rtr)

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