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Wirtschaft - 27.11.2018

Beschwerden gegen Googles Datenhunger

Verbraucherschützer aus sieben europäischen Staaten wollen gegen mögliche Datenschutz-Verstöße des US-Internetriesen vorgehen. Google verfolge Bewegungen und Standorte von Millionen Nutzern, so der Vorwurf.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollte Europa mehr Datensicherheit bringen. Denn Google weiß, wann wir das Haus verlassen, arbeiten gehen, im Stau stehen. Wo wir Weihnachtsgeschenke kaufen? Wann, wo und wie lange wir in die Kirche gehen und ob wir dort oder im Büro YouTube-Videos schauen? Das weiß Google auch. Und zwar auch nach der Einführung der DSGVO, monieren Verbraucherschützer in sieben EU-Staaten. 

Dagegen wollen sie nun bei den nationalen Datenschutzbehörden Beschwerde einlegen, wie der europäische Verbraucherschutzverband (BEUC) am Dienstag mitteilte. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft demnach sogar eine Unterlassungsklage.

„Googles Datenhunger ist offenkundig, aber das Ausmaß, mit dem es seine Nutzer in die Irre führt, um jede Bewegung mitzuverfolgen und zu Geld zu machen, ist atemberaubend“, sagte BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens. 

Datenhunger mit System

Die Behörden werfen Google vor, auch nach Einführung der neuen Regeln weiterhin die Ortungsfunktion von Mobiltelefonen mit Google-Betriebssystem zu nutzen und verweisen auf eine Analyse der norwegischen Verbraucherschutzorganisation. All das geschieht zwar mit Einverständnis der Nutzer. Allerdings manipulierten Google und auch Facebook Nutzer ganz bewusst, um diese davon abzuhalten ihre Privatsphäreneinstellungen zu ändern, heißt es aus Norwegen.

So gebe der Konzern zum Beispiel Nutzern oft nicht genug Informationen, um sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Android-Nutzer, die Ortungsdienste ausgeschaltet haben, kennen auch die stets wiederkehrende Aufforderung, diese wieder einzuschalten. „Durch cleveres Design, Privatssphäre gefährdende Standard-Einstellungen und ‚Friss-oder-Stirb‘-Wahlmöglichkeiten“ steuern die Konzerne Nutzer bewusst und bringen sie dazu, möglichst viele Daten preiszugeben, fassen die norwegischen Verbraucherschützer ihre Ergebnisse zusammen.

„Diese unfairen Praktiken lassen den Konsumenten im Dunkeln über den Gebrauch ihrer persönlichen Daten“, erklärte der europäische Verband. Dies sei nicht im Einklang mit der DSGVO.

Marktmacht macht’s möglich

Google ist mit Android der weltgrößte Anbieter von Handy-Betriebssystemen, es befindet sich auf etwa zwei Milliarden Smartphones weltweit. In den USA sieht sich der Konzern bereits mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert. Dabei geht es um das sogenannte Tracking von Handys unabhängig der Privatsphäre-Einstellungen der Nutzer.

Google entgegnet indes, die Ortungsfunktion sei standardmäßig ausgeschaltet und ermögliche außerdem das Ändern und Löschen von Daten. Zudem gebe eine „Pause“-Funktion. „Ist die Funktion pausiert, das machen wir klar, kann es sein, dass wir je nach Telefon- und App-Einstellungen immer noch Ortsdaten sammeln und nutzen, um die Google Nutzererfahrung zu verbessern.“ 

EU vs Google geht in die nächste Runde

Wegen seines (über)mächtigen Betriebssystems muss Google schon jetzt eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro an die EU zahlen. Das EU-Kartellamt hatte dem Konzern die Strafe aufgebrummt, weil Google sein Betriebssystem kostenlos verteilt, dafür aber Telefonherstellern wie Samsung strenge Auflagen auferlegt hatte, die dem Wettbewerb schadeten. Es ist nur eines von mehreren Kartellverfahren gegen den US-Konzern.

Weiterer Gegenwind könnte in Form einer europäischen Digitalsteuer drohen, die sich gegen Google, aber auch gegen weitere große Internetkonzerne richtet. So wollen europäische Regierungen für eine „faire Besteuerung“ in den Ländern sorgen, in denen Umsätze generiert werden. De facto ist es ein Versuch die Steuerflucht der Internet-Giganten zu verhindern.

pcb/hb (dpa, afp, rtr)

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