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Politik - 21.11.2018

Urteil zum Dieselfahrverbot in Darmstadt vertagt

Am heutigen Mittwoch sollte eigentlich das am Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Spannung erwartete Urteil über ein Dieselfahrverbot in Darmstadt gefällt werden. Seit neun Uhr tagte das Gericht, vertagte den Prozess am Abend aber schließlich auf den 19. Dezember. Es kann auch sein, dass es in den nächsten zwei Wochen möglicherweise zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.

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DARMSTADT – Am heutigen Mittwoch sollte eigentlich das am Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Spannung erwartete Urteil über ein Dieselfahrverbot in Darmstadt gefällt werden. Seit neun Uhr tagte das Gericht, vertagte den Prozess am Abend aber schließlich auf den 19. Dezember. Beobachtern zufolge benötigt das Land Hessen offensichtlich eine Auszeit. Es kann außerdem sein, dass es in den nächsten zwei Wochen möglicherweise zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.

Die Deutsche Umwelthilfe und das Land Hessen treten nun in Vergleichsverhandlungen. Es wäre nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe der erste Vergleich bei einem Verfahren, in dem es um Stickstoffdioxidwerte geht.

Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, zeigte sich zufrieden: „Es ist das erste Mal gewesen, dass wir ein so konkretes Konzept bekommen haben, das auch Diesel-Fahrverbote vorsieht.“

In einer vorab veröffentlichten Stellungnahme des Hessischen Umweltministeriums wurde heute Morgen zunächst ersichtlich, welche Folgen das Urteil haben könnte: Die Hügelstraße wäre künftig für Dieselfahrzeuge gesperrt, die Heinrichstraße würde zur Einbahnstraße. An diesen Plänen übte das Gericht deutliche Kritik.

Nach Informationen dieser Zeitung wären von der Sperrung der Hügelstraße Dieselfahrzeuge bis einschließlich der Norm Euro 5 betroffen. Die Einbahnstraßenführung auf der Heinrichstraße würde stadtauswärts verlaufen. Es wäre also im morgendlichen Berufsverkehr nicht mehr möglich, von der B26 über die Heinrichstraße stadteinwärts zu fahren.

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Notwendig wird dies nach Darstellung des Ministeriums, weil alle bereits getroffenen Maßnahmen – der Green City Plan und Nachrüstungen betroffener Fahrzeuge – nicht ausreichen, um die Belastung der Luft mit Stickoxiden unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm zu drücken. Dies sieht die Stadt Darmstadt offiziell immer noch anders. Oberbürgermeister Jochen Partsch und Umweltdezernentin Barbara Akdeniz (beide Grüne) gingen bis vor Kurzem für 2018 von einem prognostizierten mittleren Messwert von 48 Mikrogramm an der Messstelle in der Hügelstraße aus. Damit hätte der Grenzwert in erreichbarer Nähe gelegen.

Im September jedoch, kurz vor der Landtagswahl und mitten in der Debatte um das Fahrverbot in Frankfurt, tauchten auch in Darmstadt neue Daten des Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie auf. Diese Daten wurden nicht von der Messstation, sondern durch sogenannte Passivsammler erhoben. Danach sahen sich Akdeniz und Partsch plötzlich mit einem Messwert von 72 Mikrogramm konfrontiert.

Die durch Passivsammler erhobenen Daten werden nicht nur in Darmstadt immer wieder angezweifelt. Das Hin und Her bei den Messwerten deutet auf eine nicht abgestimmte Kommunikationslinie zwischen Stadt und Land hin. Während die Stadt immer wieder auf den Green-City-Plan verwiesen hat, könnte das Land als eigentlich beklagte Partei eine andere Taktik verfolgt und mit der Sperrung beziehungsweise Teilsperrung der beiden Straßen einen aus seiner Sicht gangbaren Kompromiss vorgeschlagen haben, um eine juristische Totalklatsche – eine Sperrung des gesamten Stadtgebiets – abzuwenden. Denn bislang hat die Deutsche Umwelthilfe als Kläger noch in jedem Diesel-Prozess gesiegt.

Oberbürgermeister Partsch ist nach wie vor zuversichtlich, dass mit dem Green City Plan der Grenzwert von 40 Mikrogramm 2020 erreicht werden kann.

Partsch bezeichnete die Haltung des Landes gegenüber dem ECHO am Mittwochvormittag als „völlig inakzeptabel“. Wenn es so käme, wie es das Land vorschlägt, werde der Verkehr nur verlagert und neue Probleme entstehen. Er setze weiter auf den Green City Plan der Stadt. Er hoffe, dass das Wiesbadener Verwaltungsgericht eine echte Verhandlung führen wird und bereit sei, sich auf die Argumentation der Stadt Darmstadt einzulassen.

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