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Politik - 05.07.2019

Trotz zweiten Todesfalls: Hessen hält an Taser fest

Der Täter wird beim Einsatz eines Elektroschockers mehrere Sekunden lang handlungsunfähig gemacht. Die Sicherheitskräfte schätzen die hohe präventive Wirkung der Waffe. Gegner warnen vor schweren gesundheitlichen Folgen.

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Wiesbaden (dpa) – Hessen hält trotz eines zweiten Todesfalls nach einem Polizeieinsatz mit Elektroschockern am Taser fest. Es gebe klare Regeln für den Einsatz der Geräte, sagte ein Sprecher von Innenminister Peter Beuth (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden. Diese seien auch bei einem tödlich verlaufenen Einsatz in Fulda im Januar vergangenen Jahres eingehalten worden. Im Innenausschuss des hessischen Landtags habe Beuth die Abgeordneten bereits im Mai über den Fall informiert.

Die «Frankfurter Rundschau» hatte in ihrer Donnerstagsausgabe über die Vorkommnisse berichtet und sich auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Hermann Schaus berufen. Schaus forderte den Innenminister auf, den Einsatz der Taser unverzüglich zu stoppen, mindestens bis zur Klärung der Todesfälle. «Der Taser-Einsatz ist nicht so harmlos, wie immer getan wird.»

Der Todesfall in Fulda ereignete sich nach dem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK). Zuvor habe ein Mann mit einer scharfen Waffe einen Mitbewohner bedroht. Nachdem dieser einen Diensthund der Einsatzkräfte erschossen habe, sei der Taser nach vorheriger Androhung angewendet worden. Dann Mann sei daraufhin kollabiert und zwei Wochen später gestorben.

Als Todesursache sei Herzversagen festgestellt worden, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Gegen den SEK-Beamten sei zunächst wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden. Die Ermittlungen seien dann aber eingestellt worden.

Im Mai war ein 49 Jahre alter Mann nach einem Stromstoß mit einem Taser zusammengebrochen und wenige Tage später gestorben. Ein Notarzt hatte die Polizei gerufen, weil sich der Mann aggressiv gegen die Einnahme dringend notwendiger Medikamente gewährt hatte. Nach dem Vorfall nahm die Staatsanwaltschaft Frankfurt Ermittlungen gegen zwei Polizisten wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge im Amt auf. Diese Ermittlungen sind nach Angaben einer Sprecherin noch nicht abgeschlossen.

Der Innenminister hatte vor einem Jahr bekannt gegeben, dass die hessische Polizei landesweit mit den sogenannten Tasern ausgestattet werden solle, die offiziell als Distanzelektroimpulsgeräte bezeichnet werden. «Der Taser hat sich bewährt», sagte er damals. Das Gerät solle die Schusswaffen bei der Polizei nicht ersetzen, sei aber als taktisches Einsatzmittel eine sinnvolle Ergänzung der Ausrüstung. «Die Waffe hat einen hohen präventiven Effekt, in der Testphase hat oftmals schon die Androhung des Einsatzes zu einer Deeskalation geführt», sagte Beuth.

Mit dem Elektroschocker wird ein Täter mehrere Sekunden lang handlungsunfähig gemacht. Zwei über Drähte mit der Waffe verbundene Pfeile werden dabei auf eine Person geschossen und elektrische Impulse auf den Körper übertragen. Die Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) wurden seit 2017 getestet.

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