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Politik - 10.01.2019

Steuerstrafprozess gegen Ex-Agent Mauss beginnt von vorn

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Karlsruhe (dpa) – Der Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen den legendären Ex-Geheimagenten Werner Mauss muss komplett neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Verurteilung des 78-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung mit sämtlichen Feststellungen auf.

Die Entscheidung weise in einem zentralen Punkt Widersprüche auf, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Raum in Karlsruhe. Das Landgericht Bochum muss den Fall nun vor einer anderen Strafkammer von vorn verhandeln. (Az. 1 StR 347/18)

Mauss war jahrzehntelang weltweit und auch für die deutschen Sicherheitsbehörden im Einsatz. Er steht vor Gericht, weil er aus einem für seine Missionen eingerichteten millionenschweren Treuhandfonds auch Wertpapiergeschäfte finanzierte. Die Erträge von mehr als 35 Millionen Euro verschwieg er dem Finanzamt, obwohl das mehrfach zwischen Stiftungen und Konten hin und her transferierte Geld aus dem Fonds laut dem Bochumer Urteil von 2017 nach und nach sein Privatvermögen geworden war.

Der BGH beanstandet nun, dass nicht klar ist, ob Mauss seine Steuerpflicht bewusst war. Wenn nicht, könnte der Prozess für ihn mit einem Freispruch enden. Falls doch, erscheint fraglich, ob er noch einmal auf Bewährung davonkommt.

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