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Politik - 13.06.2019

Saarland: Vereinbarung zu Sanierungshilfen des Bundes

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Saarbrücken (dpa/lrs) – Das Saarland und die Bundesregierung haben am Mittwoch eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung zu Hilfen für die Haushaltssanierung unterzeichnet. Damit würden nach intensiven Verhandlungen ein «verlässlicher Rechtsrahmen und Planungssicherheit für Investitionen und Haushaltsstabilisierung» geschaffen, erklärte der saarländische Finanzminister Peter Strobel (CDU).

Ebenso wie Bremen erhält das Saarland wegen seiner besonders angespannten Haushaltssituation von 2020 an Sanierungshilfen des Bundes von 400 Millionen Euro, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Die Verwaltungsvereinbarung für das Sanierungshilfengesetz (SanG) regelt die Einzelheiten der Auszahlung. «Unsere Aufgabe ist es, das Saarland Schritt für Schritt aus der Abhängigkeit von besonderen bundesstaatlichen Zahlungen, wie es die Sanierungshilfen nun einmal sind, zu befreien», erklärte Strobel nach der Unterzeichnung der Vereinbarung mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Berlin.

Das SanG stellt dem Saarland von 2020 an konkrete Hausaufgaben für die Schuldentilgung. Wenn diese nicht gemacht werden, können Sanierungshilfen zum Teil einbehalten werden. Die Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass das Bundesfinanzministerium auf begründeten Antrag feststellen kann, dass eine Unterschreitung der vorgeschriebenen Schuldentilgung auf einer besonderen Ausnahmesituation oder auf konjunkturellen Einflüssen beruht und daher «ausnahmsweise unbeachtlich» ist.

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