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Politik - 08.01.2019

Nach Datenklau von Politikern: Festnahme in Mittelhessen

Nach dem Hackerangriff auf deutsche Politiker – auch aus Hessen und Rheinland-Pfalz – hat ein 20-Jähriger aus Mittelhessen gestanden und ist inzwischen wieder auf freiem Fuß.

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WIESBADEN – Er habe, bekannte Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk am Rande der Pressekonferenz im Bundeskriminalamt, in den vergangenen Tagen gerade mal drei Stunden geschlafen. Gleichwohl hat der Strafverfolger bei der Pressekonferenz im Bundeskriminalamt einen aufgeräumten Eindruck gemacht. Denn Ungefuk konnte über einen ungewöhnlich raschen Ermittlungserfolg in einem ungewöhnlichen Fall berichten: Die Festnahme eines 20-Jährigen aus Mittelhessen, der die Daten von rund 1.000 Politikern, Journalisten und Personen des öffentlichen_Lebens im Internet veröffentlicht hatte. Meist waren es Telefonnummern und Anschriften. Es ging aber auch um Kreditkartendaten, Fotos und private Kommunikation, die über Messenger-Dienste geführt worden war.

Weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr

Erwachsene müssen mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen, wenn sie Daten ausgespäht haben. Bis zu drei Jahren reicht auch der Strafrahmen für das, was der Jurist Daten-Hehlerei nennt. Doch der junge Mann aus Mittelhessen kommt wohl glimpflich davon: Weil sein Fall nach Jugendstrafrecht zu beurteilen ist, kann er mit Arrest oder Erziehungshilfe rechnen. Sein Alter ist auch der Grund dafür, dass er schon wieder auf freiem Fuß ist: Wenn für Heranwachsende Untersuchungshaft angeordnet wird, muss der Anlass dafür wirklich schwer wiegen. Bei dem 20-Jährigen aber, der bei den Eltern lebt, sieht die Justiz keine Fluchtgefahr. Und die Verdunkelungsgefahr ist gering: Seine Rechner sind beschlagnahmt. Er ist nicht vorbestraft, zeigte bei seiner Vernehmung durch Oberstaatsanwalt und Beamte des Bundeskriminalamtes Reue. Schließlich hat er bei der Aufklärung der Straftaten geholfen, die er alleine ausgeheckt und begangen haben will. Vorläufiges Fazit deshalb: Am Sonntagabend war er festgenommen worden, seit Montag ist er wieder auf freiem Fuß.

Vielzahl von Hinweisen aus der Bevölkerung

Über den aufsehenerregenden Daten-Diebstahl war das Bundeskriminalamt in der Nacht zum Freitag informiert worden. Seither liefen die Ermittlungen, die die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt leitet, auf Hochtouren. Zum einen galt es, sämtliche Politiker und Prominente darüber informieren, dass sie ins Visier eines Cyber-Kriminellen geraten waren. Zum anderen musste der Täter gefunden werden. Und dies möglichst rasch. Es habe eine Vielzahl von Hinweisen aus der Bevölkerung und aus Sicherheitsbehörden gegeben, so Oberstaatsanwalt Ungefuk. Schon kurze Zeit später konnten deshalb die ersten Zeugen vernommen werden, einer in Heilbronn, ein anderer in Berlin.

Mit der Identifizierung des Täters ist die Arbeit der Strafverfolger noch nicht abgeschlossen. „Es liegt noch viel Arbeit vor uns“, sagt Ungefuk. So müssen etwa die Angaben des 20-Jährigen auf ihre Plausibilität geprüft werden.

Digitalen Hausfriedensbruch unter Strafe stellen

Der Oberstaatsanwalt sieht die Justiz für solche Verfahren gut aufgestellt. Als er bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Gießen angefangen hatte, waren dort drei Staatsanwälte eingesetzt. Heute sind es neun. Er wünscht sich gleichwohl, dass der Gesetzgeber für noch schärfere Instrumente sorgt, nicht mehr nur das Ausspähen und Hehlen von Daten unter Strafe stellt. Sondern auch den digitalen Hausfriedensbruch. Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) fordert das seit Langem.

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Die Justiz allein kann im Internet freilich nicht für Sicherheit sorgen. Die eigenen Konten durch Passwörter vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen: Das ist Sache eines jeden. Oder, wie es Sabine Vogt, Leiterin der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität im Bundeskriminalamt, sagt: „Das ist wie beim Autofahren – Sicherheitsgurt anlegen, das hilft“.

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