Lewentz lehnt Taser für Ordnungsämter in Großstädten ab
Für Polizisten ja, für Bedienstete der Ordnungsämter nein – der Einsatz von Tasern ist gesetzlich geregelt. Dem stimmt auch Roger Lewentz nun in Mainz zu.
MAINZ – Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat die Forderung von fünf Oberbürgermeistern (alle SPD) abgelehnt, ihre Ordnungsämter mit Elektroschockpistolen auszustatten. Der Einsatz von Tasern sei nach geltender Rechtslage der Polizei vorbehalten, sagte Lewentz am Donnerstag im Landtag in Mainz.
Die Landesregierung beabsichtige auch nicht, diese Waffen in den Ordnungsämtern zuzulassen. Die drei Fraktionen der Ampel-Regierung hatten sich bereits gegen die Ausstattung der Ordnungsämter mit den elektronischen Distanzwaffen ausgesprochen.
Die rund 130 kommunalen Vollzugsbediensteten in den fünf Großstädten hätten in der Regel eine zehnwöchige Ausbildung hinter sich, Polizeibeamte dagegen ein dreijähriges Studium absolviert, sagte Lewentz. Die Vollzugsbediensteten der Kommunen seien zudem im Regelfall mit einem Schlagstock, Handfesseln, Reizspray und mit Diensthunden zur Abschreckung ausgestattet.
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