Home Politik Lewentz lehnt Taser für Ordnungsämter in Großstädten ab
Politik - 31.01.2019

Lewentz lehnt Taser für Ordnungsämter in Großstädten ab

Für Polizisten ja, für Bedienstete der Ordnungsämter nein – der Einsatz von Tasern ist gesetzlich geregelt. Dem stimmt auch Roger Lewentz nun in Mainz zu.

Jetzt teilen:

MAINZ – Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) hat die Forderung von fünf Oberbürgermeistern (alle SPD) abgelehnt, ihre Ordnungsämter mit Elektroschockpistolen auszustatten. Der Einsatz von Tasern sei nach geltender Rechtslage der Polizei vorbehalten, sagte Lewentz am Donnerstag im Landtag in Mainz.

Die Landesregierung beabsichtige auch nicht, diese Waffen in den Ordnungsämtern zuzulassen. Die drei Fraktionen der Ampel-Regierung hatten sich bereits gegen die Ausstattung der Ordnungsämter mit den elektronischen Distanzwaffen ausgesprochen.

Die rund 130 kommunalen Vollzugsbediensteten in den fünf Großstädten hätten in der Regel eine zehnwöchige Ausbildung hinter sich, Polizeibeamte dagegen ein dreijähriges Studium absolviert, sagte Lewentz. Die Vollzugsbediensteten der Kommunen seien zudem im Regelfall mit einem Schlagstock, Handfesseln, Reizspray und mit Diensthunden zur Abschreckung ausgestattet.

Verknüpfte Artikel

Grüne und Linke kritisieren Forderung nach Tasern für Ordnungsamt

Mainzer OB fordert Überprüfung von Tasern vor Einsatz in Städten

Polizei Rheinland-Pfalz bekommt flächendeckend Taser

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Check Also

Handelskrieg bremst Chinas Wirtschaftswachstum

Entspannung im Handelskonflikt zwischen den USA und China ist nicht in Sicht. Die chinesis…