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Politik - 04.11.2018

Entscheidung über Antrag gegen AfD-Fraktionsausschluss

Koblenz (dpa/lrs) – Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz will sich noch in diesem Jahr zur Klage des Abgeordneten Jens Ahnemüller gegen seinen Rauswurf aus der AfD-Landtagsfraktion äußern. «Mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr ist zu rechnen», sagte ein Sprecher des Verfassungsgerichtshofs der Deutschen Presse-Agentur in Koblenz. Nachdem eine Stellungnahme der AfD-Landtagsfraktion vorliege, könne von einer zeitnahen Entscheidung über den Antrag Ahnemüllers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ausgegangen werden. Die AfD-Fraktion hatte Ahnemüller im September ausgeschlossen und als Grund Kontakte zur rechtsextremen NPD angegeben.
Der Konzer Abgeordnete hatte Kontakte zum ehemaligen NPD-Landeschef Sascha Wagner bestätigt, aber einen rechtsextremen Hintergrund verneint. Wagner ist seit 2017 nach Angaben der NPD kein Parteimitglied mehr. Die AfD-Fraktion warf Ahnemüller nach zwei Abmahnungen heraus und distanzierte sich von Kontakten zu Extremisten. Der 57-Jährige ist nun fraktionsloser Abgeordneter. Er ging mit einer Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen seinen Ausschluss vor. Zunächst geht es in Koblenz um die einstweilige Anordnung. Dabei befasst sich das Gericht etwa mit der Frage, ob der Abgeordnete bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache doch Fraktionsmitglied bleibt oder weiter ausgeschlossen ist.
Ahnemüller hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er geht davon aus, dass der Ausschluss aus der Landtagsfraktion rechtswidrig war, weil noch schwebende Verfahren anhängig gewesen seien. Die AfD will auch über einen möglichen Parteiausschluss beraten.

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